201607.05
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EU-Kommission veröffentlicht Entwurf einer „Fünften“ Geldwäscherichtlinie

Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zur Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie (EU) 2015/849 veröffentlicht. Die Vierte Geldwäscherichtlinie war erst am 20. Mai 2015 verabschiedet worden und ist bis zum 26. Juni 2017 in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten umzusetzen. Mit dem veröffentlichten Vorschlag sollen eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden, die der Verbesserung der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung dienen. Gleichzeitig soll die jeweilige nationale Umsetzung der geänderten Fassung der Vierten Geldwäscherichtlinie auf den 1. Januar 2017 vorgezogen werden.

[Vorschlag der Europäischen Kommission]