Unser vorwiegender Aufgabenbereich ist die Beratung von Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes – GwG, so z.B.

Güterhändler – Personen die gewerblich mit Gütern handeln wie:

  • Juweliere, Schmuck- und Uhrenhändler,
  • Händler von Edelmetallen wie z.B. Gold, Silber und Platin,
  • Kunsthändler,
  • Antiquitätenhändler,
  • Kraftfahrzeughändler
  • Bootshändler,
  • Händler von Luftfahrzeugen,

Immobilienmakler

Veranstalter und Vermittler von Glückspielen im Internet

Zahlungsinstitute

E-Geldinstitute

Finanzdienstleistungsinstitute

Unser Beratung erfasst nicht nur die rechtliche Auslegung einzelner Fragestellungen, sondern Ihre Beratung bei der internen Umsetzung der Sorgfalts- und Organisationspflichten und der weiteren Pflichten des Geldwäschegesetzes.

Dies beinhaltet beispielsweise die Erstellung von Risikoanalysen für Ihr Unternehmen, die Erarbeitung von Schulungsunterlagen inklusive der Durchführung der Mitarbeiterschulungen, die Kommunikation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden und Begleitung von Prüfungen, bis hin zur Übernahme der Funktion des Geldwäschebeauftragten.