Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Daher ist für eine ganz oder teilweise automatisierte bzw. nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, Ihre persönliche Einwilligung erforderlich.
„Verarbeitung“ ist nach Artikel 4 Nr. 2 (Datenschutz-Grundverordnung) jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
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Die rechtmäßig bis zum Widerruf der Einwilligung erfolgte Verarbeitung, wird davon nicht berührt.
Ihre personenbezogenen Daten betreffend haben Sie ein Recht auf: Auskunft /Berichtigung/ Löschung/ Einschränkung/ Widerspruch gegen die Datenverarbeitung und Datenübertragbarkeit/ Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
zuständige Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
http://www.lda.brandenburg.de