Das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) hat den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität mittels Verhinderung von Geldwäsche, zum Ziel

Geldwäsche Terrorismusfinanzierung
Das Einschleusen von Vermögensgegenständen aus häufig, jedoch nicht zwingend organisierter Kriminalität, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zum Zwecke der Tarnung und Verschleierung der wahren Herkunft. die Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 129a Strafgesetzbuch (StGB), auch in Verbindung mit § 129b StGB, zu begehen, zu einer solchen Tat anzustiften oder Beihilfe zu leisten

zum Beispiel
  • Computersabotage
  • Zerstörung von Bauwerken
  • Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
  • Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
  • Brandstiftung, schwere Brandstiftung / besonders schwere Brandstiftung
  • Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
  • Mißbrauch ionisierender Strahlen
  • Herbeiführen einer Überschwemmung
  • gemeingefährliche Vergiftung
  • gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr
  • Störung öffentlicher Betriebe, Versorgungsanlagen
  • Störung von Kommunikationsanlagen
  • Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften