Das „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) hat den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität mittels Verhinderung von Geldwäsche, zum Ziel
Geldwäsche | Terrorismusfinanzierung | |
Das Einschleusen von Vermögensgegenständen aus häufig, jedoch nicht zwingend organisierter Kriminalität, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zum Zwecke der Tarnung und Verschleierung der wahren Herkunft. | die Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 129a Strafgesetzbuch (StGB), auch in Verbindung mit § 129b StGB, zu begehen, zu einer solchen Tat anzustiften oder Beihilfe zu leisten | |
zum Beispiel | |||
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