Bundestag berät Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
Am 23. März 2017 ab ca. 15:40 Uhr berät der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (Bundesdrucksache 18/11555). Für die Beratung sind 45 Minuten angesetzt. Anschließend erfolgt die Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse des Bundestags, die unter Federführung des Finanzausschusses eine Beschlussempfehlung erarbeiten werden. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen (www.bundestag.de) übertragen.