Erneute Stellungnahme zum Geldwäschegesetz
Die BB Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine weitere Stellungnahme zur Novellierung des Geldwäschegesetzes verfasst und im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens an den federführenden Finanzausschuss des Bundestages übersendet. Die Stellungnahme zum Geldwäschegesetz können Sie hier abrufen: Stellungnahme an den Finanzausschuss des Bundestages
Die Umsetzung der am 5. Juni 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Vierten EU-Geldwäscherichtlinie in das Geldwäschegesetz muss bis zum 26. Juni 2017 erfolgen. Fast eineinhalb Jahre hat es gedauert, bis das Bundesministerium der Finanzen am 15. Dezember 2016 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Anhörung veröffentlichte und über die Weihnachtsfeiertage bis zum 30. Dezember 2016 zur Konsultation stellte. Bereits zum Referentenentwurf hatte die BB Rechtsanwaltsgesellschaft eine eigene Stellungnahme eingereicht. Diese befasste sich insbesondere mit den Auswirkungen für den Nicht-Finanzsektor. Vor allem die unzureichende Reflektierung der für Güterhändler geltenden Besonderheiten wurde angesprochen.
Die politische Diskussion um das Transparenzregister hat den Beschluss des Bundeskabinetts verzögert. Der am 22. Februar 2017 verabschiedete Entwurf der Bundesregierung zum Geldwäschegesetz berücksichtigt einige wichtige Punkte aus unserer ersten Stellungnahme. In zentralen Punkten, wie zum Beispiel der dezentralen Struktur der Aufsichtsbehörden gibt es jedoch weiteres Anpassungspotential.
Mit Blick auf die zur Umsetzung verbleibende Zeit ist dieses Gesetzgebungsverfahren als besonders eilbedürftig eingestuft. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass einige Schritte parallel erfolgen und von der üblichen Reihenfolge abweichen.
Der Bundestag hat den ihm am 17. März 2017 übermittelten Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Geldwäschegesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie bereits am 23. März 2017 in Erster Lesung behandelt und anschließend an die Ausschüsse des Bundestages überwiesen. Damit erfolgte die Erste Lesung des Bundestags noch bevor der Deutsche Bundesrat seinen Beschluss zum Gesetzentwurf fassen und seine Anmerkungen gegenüber der Bundesregierung vortragen konnte. Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 31. März 2017 über die Ausschussempfehlungen abgestimmt und seinen Beschluss mit umfangreichen Änderungsvorschlägen gegenüber der Bundesregierung abgegeben.