Eilbedürftig: Bundesregierung legt Entwurf zum Geldwäschegesetz dem Bundestag vor
Die Bundesregierung hat heute den am 22. Februar 2017 beschlossenen Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, dem Bundestag zugeleitet. Damit kann der Bundestag seine Verhandlungen über den Gesetzentwurf parallel zum Bundesrat aufnehmen. [Gesetzentwurf der Bundesregierung]