Stellungnahme an den Bundesrat
Die Bundesregierung hat am 23. Februar 2017 den tags zuvor beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Regierungsentwurf) an den Bundesrat übermittelt. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates beraten über den Regierungsentwurf am 16. März 2017.
Für Verpflichtete in Form von Finanzunternehmen, Versicherungsvermittler, Treuhänder, Immobilienmakler und Güterhändler sind bundesweit über 100 Aufsichtsbehörden zuständig. Aufgrund der bestehenden Regelung zur „örtlichen Zuständigkeit“ sind für Verpflichtete mit mehreren Betriebsstätten im Bundesgebiet gleich mehrere Aufsichtsbehörden zuständig. Infolgedessen muss ein und derselbe Güterhändler die Prüfungshandlungen aller für ihn zuständigen Aufsichtsbehörden dulden und die teils unterschiedliche Auslegungs- und Anwendungspraxis der zuständigen Aufsichtsbehörden für die jeweilige Betriebsstätte berücksichtigen, anderenfalls drohen Geldbußen.
Ziel der Stellungnahme ist die Änderung der Zuständigkeitsregelung dahingehend, dass künftig ausschließlich auf den juristischen Sitz des Verpflichteten abgestellt wird. Damit könnte Bürokratie abgebaut und wiederholte Prüfungen verhindert werden.