Newsletter 01/2018 – Financial Intelligence Unit Geldwäschetagung mit dem Finanzsektor
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat zur „Ersten Geldwäschetagung der FIU mit Verpflichteten/Verbänden des Finanzsektors“ am 26.02.2018 eingeladen.
Auf der Tagesordnung stehen vorerst die Punkte:
- Rückmeldung
- Sofortmaßnahmen
- Tipping off
Die Eingeladenen können bis 15.02.2018 weitere Vorschläge einreichen und die Tagesordnung erweitern.
Als grundsätzliche Probleme, welche von der FIU bisher noch nicht abschließend gelöst werden konnten, dürften zum einen die weiterhin bestehende, personelle Unterbesetzung und die damit eingetretene Menge der aufgelaufenen, unbearbeiteten Verdachtsmeldungen sein. Zum anderen sind die technischen Probleme des Systems goAML mit entscheidend für die aktuelle Situation.
- Personalsituation
Die notorische Unterbesetzung der FIU, nach Angaben der Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) sind im Referat „operative Analyse“ bisher 84 Stammbeschäftigte und Geschäftsaushilfen tätig, soll kurzfristig mittels innerhalb der Generalzolldirektion bundesweit aus deren anderen Abteilungen erfolgende Rekrutierung Bediensteter behoben werden.
Zur Anzahl der bei der FIU im Zeitraum vom 26. Juni 2017 bis 30. November 2017 eingegangenen Verdachtsmeldungen und deren Bearbeitungsstand, war die Anfrage des Abgeordneten Fabio De Masi am 11. Dezember 2017 vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Michael Meister damit beantwortet worden, dass in dem Zeitraum 29060 Verdachtsmeldungen eingegangen sind, von denen 4034 zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden.
Weitere 887 Vorgänge ließen keine Feststellungen einer Straftat nach § 32 Abs. 2 S. 1 GwG erkennen, jedoch wurden davon 54 Vorgänge an die zuständigen Landesfinanzbehörden oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung übergeben.
In Summe waren somit im Dezember 2017 bereits 24139 Verdachtsmeldungen unbearbeitet.
2. Meldesystem
Im Rahmen der Informationsveranstaltung über die neue Financial Intelligence Unit (FIU) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen am 11. April 2017 wurde unter anderem mitgeteilt, dass man für künftige Meldeaktivtäten die Software „goAML“ einsetzen wolle, die von der United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) entwickelt wurde. Bereits zu diesem Zeitpunkt erklärte man, dass goAML zwar nicht alle Belange abdecken würde, man sich aber dennoch hierfür entschieden hätte, weil das Systems in vielen anderen Ländern zum Einsatz kommt. Mit dieser Entscheidung war aber auch die Entscheidung verbunden, dass beim Bundeskriminalamt entwickelte Meldesystem einzustellen.
Die technische Überprüfung des Meldesystems goAML durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) deckte jedoch gravierende Sicherheitsmängel auf. Da erscheint die folgende Aussage auf der Homepage der FIU nicht ganz zutreffend:
„Die Software goAML erfüllt darüber hinaus die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen und berücksichtigt die Vorgaben ordnungsgemäßer Softwareentwicklung. Ihr Einsatz erfolgt unter kontinuierlicher Beachtung der Sicherheitsstandards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Standards). Der Schutz der Vertraulichkeit und Integrität der seitens der Verpflichteten übermittelten Daten ist fortlaufend sichergestellt.“
Im Ergebnis mussten zunächst die Sicherheitslücken geschlossen werden, bevor goAML zum Einsatz kommen konnte. Deshalb mussten Verdachtsmeldungen weiterhin per Fax oder E-Mail übermittelt werden und konnten gerade nicht mittels goAML verarbeitet werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Pressemeldungen steht der abschließende Sicherheitstest des BSI jedoch weiterhin aus.
Vorerst wird sich also an der bestehenden Situation noch nichts ändern, die bei der FIU eingehenden Verdachtsmeldungen zeitnah auszuwerten und auf einen strafbaren, geldwäscherelevanten Tatbestand zu prüfen.