Newsletter 02/2018 – FIU Konsultationsverfahren wegen Anpassungen im Meldeverfahren
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gibt den nach Geldwäschegesetz „Verpflichteten“ bis 31.03.2018 die Möglichkeit, sich zu vorgesehenen Anpassungen im Meldeverfahren zu äußern.
Informationen hat die FIU zum Download auf deren Internetseite bereitgestellt:
www.zoll.de/DE/Der-Zoll/FIU/Aktuelles-FIU-Meldungen/2018/fiu_konsultationsverfahren.html
Betroffen sind:
- Meldungsindikatoren
In der Untergliederung „Vermutete Straftaten/ Vortaten der Geldwäsche“ sollen die bisher 31 Datenfelder auf künftig 7 Datenfelder reduziert werden.
Vermutete Straftaten / Vortaten der Geldwäsche | |
D1001 | Korruption, Straftaten im Amt (z.B. Bestechung und Bestechlichkeit |
D1002 | Betrug und Untreue |
D1004 | Steuerdelikte |
D100401 | Sozialleistungsbetrug |
D1006 | Terrorismusfinanzierung, Staatsschutz, Embargoverstöße |
D1019 | Andere Straftaten |
D1020 | Straftat nicht erkennbar |
2. Validierungsregeln
Für die Verdachtsmeldungen werden weitere Datenfelder benannt, die neben den bisherigen „Pflichtfeldern“ und „unechten Pflichtfeldern“ künftig ebenfalls zwingend ausgefüllt werden müssen. Anderenfalls wird die Verdachtsmeldung von der FIU nicht akzeptiert und zurückgewiesen.
3. XML-Schema
Eine hier angekündigte Änderung betrifft eine Ergänzung der Liste der Landesnamen um ein Datenfeld, falls der Landesname unbekannt ist.
Außerdem soll das Feld-/Datentyp E-Mail-Adresse angepasst werden, womit künftig bei der E-Mail-Adresse auch Umlaute verwendet werden können.