Newsletter 03/2018 – Europäische Kommission ändert die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 und erweitert die Liste der Drittländer mit hohem Risiko
Am 06.03.2018 ist die Delegierte Verordnung (EU) 2018/212 der Kommission in Kraft getreten, mit der die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 und die Delegierte Verordnung (EU) 2018/105 geändert wurden.
Nach Bewertung der gegenwärtigen Verhältnisse, erfolgte eine Anpassung der Liste „Drittländer mit hohem Risiko“ (Drittländer, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der EU darstellen):
I. Drittländer mit hohem Risiko, die sich schriftlich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen und mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitet haben | |
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Nr. | Drittland mit hohem Risiko |
1 | Afghanistan |
2 | Bosnien und Herzegowina |
3 | Guayana |
4 | Irak |
5 | DVR Laos |
6 | Syrien |
7 | Uganda |
8 | Vanuatu |
9 | Jemen |
10 | Äthiopien (seit 13.02.2018) |
11 | Sri Lanka (ab 06.03.2018) |
12 | Trinidad und Tobago (ab 06.03.2018) |
13 | Tunesien (ab 06.03.2018) |
II. Drittländer mit hohem Risiko, die in der Öffentlichen Bekanntgabe der FATF angegeben sind, sich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen und beschlossen haben, um technische Unterstützung für die Umsetzung des FATF-Aktionsplans zu ersuchen | |
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Nr. | Drittland mit hohem Risiko |
1 | Iran |
III. Drittländer mit hohem Risiko, die in der Öffentlichen Bekanntgabe der FATF angegeben sind, anhaltende wesentliche Risiken hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen und die festgestellten Mängel wiederholt nicht angegangen sind | |
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Nr. | Drittland mit hohem Risiko |
1 | Demokratische Volksrepublik Korea (DVK) |