Newsletter 04/2019 – Deutsche Bundestag beschließt den Entwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 14. November 2019 in 2. und 3. Lesung über den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (BT-Drucks. 19/13827) debattiert und diesen beschlossen.
Weitere Grundlage für die Debatte waren die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 13. November 2019 (BT-Drucks. 19/15163), die in einzelnen Punkte eine Anpassung des Gesetzentwurfes vorsieht. In diesem Zusammenhang steht der außerdem der Bericht des Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/15196).
Im Rahmen der Beschlussempfehlung wurde unter anderem eine Erweiterung des § 43 Absatz 4 GwG hinsichtlich der lange erwarteten Gleichstellung der Verdachtsmeldung mit einer Selbstanzeige im Sinne des § 261 Absatz 9 Satz 1 Nummer 1 StGB eingeführt. Gleichzeitig wird § 45 Absatz 1 Satz 1 GwG dahingehend geändert, dass sich jeder Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen elektronisch registrieren muss. Der Katalog der Ordnungswidrigkeiten wird ebenfalls neu geregelt, ohne dabei auf ein fahrlässiges Handeln abzustellen.
Der Gesetzentwurf wurde in der Beschlussfassung des Finanzausschusses in 2. und 3. Lesung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Die AfD hat den Gesetzentwurf abgelehnt. Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die FDP haben sich jeweils enthalten. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Deutschen Bundesrat vorgelegt, der sich in der Plenarsitzung am 20. Dezember 2019 mit dem Gesetzentwurf befassen soll. Die Zustimmung an diesem Tag ist zentrale Voraussetzung dafür, dass der Bundespräsident das Gesetz noch in diesem Jahr ausfertigen und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt spätestens am Dienstag, den 31. Dezember 2019 erfolgen kann.
Sollte dieses Zeitplan eingehalten werden, treten die Änderungen des Geldwäschegesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie / Drucksache 19/13827
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) /Drucksache 19/15163
Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) /Drucksache 19/15196