Newsletter 05/2019 – Bundesrat beschließt den Entwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 dem Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (BT-Drucks. 19/13827) in der vom Bundestag am 14. November 2019 beschlossenen Fassung (BR-Drs. 598/19) ohne Debatte zugestimmt.
Über die Beschlussempfehlungen (BR-Drs. 598/1/19) wurde wie folgt abgestimmt:
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten zur Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit im Bundesrat und wurde somit abgelehnt.
Die Beschlussempfehlung des federführenden Finanzausschusses und des Wirtschaftsausschusses dem Gesetz zuzustimmen wurde mit der Mehrheit der Stimmen angenommen.
Die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses für eine Entschließung wurde ebenfalls mit der Mehrheit der Stimmen angenommen.
Das Gesetz wird im weiteren der Bundesregierung zur Gegenzeichnung vorlegt und anschließend dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung. Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetz um die Weihnachtszeit im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und am 1. Januar 2020 wirksam wird.